Wer prüft, ob erbrachte Leistungen vollständig abgerechnet werden?
Ein voller Terminkalender bedeutet nicht automatisch eine vollständige Abrechnung. Zwischen Behandlungszimmer, Dokumentation und Rechnungsstellung können Informationen fehlen. Für Praxisinhaber ist dann schwer zu erkennen, welche Leistungen tatsächlich erbracht, dokumentiert und abgerechnet wurden.
Wie lässt sich prüfen, ob eine Zahnarztpraxis Honorar liegen lässt?
Ein Praxisinhaber muss nicht jede GOZ- oder BEMA-Position selbst nachkontrollieren. Er sollte aber erkennen können, ob zwischen tatsächlich erbrachter Behandlung, dokumentierter Leistung und fertiger Abrechnung offene Fragen bestehen. Genau an dieser Schnittstelle kann eine externe fachliche Leistungskontrolle ansetzen.
So kann eine Prüfung beginnen
- Prüfumfang festlegen: Gemeinsam grenzen wir Zeitraum, Behandler, Abrechnungsbereich und vorhandene Unterlagen ein.
- Dokumentierte Leistungen sichten: Vorhandene Einträge werden mit offenen Abrechnungsvorgängen abgeglichen. Fehlende Behandlungsangaben sind Rückfragen, keine Einladung zum nachträglichen Erfinden von Leistungen.
- Offene Fälle klären: Die Praxis entscheidet fachliche Fragen; Praxispotenzial unterstützt bei der abrechnungstechnischen Prüfung im vereinbarten Umfang.
- Wiederholte Ursachen erkennen: Wir besprechen auf Wunsch, ob fehlende Übergaben, unklare Zuständigkeiten oder Dokumentationsgewohnheiten zu wiederkehrenden Rückfragen führen.
Für das Erstgespräch genügen die eingesetzte Praxissoftware und eine grobe Beschreibung des Problems. Rufen Sie uns unter 01520 7673052 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Bitte senden Sie darüber keine Patientendaten.
Wenn bereits Abrechnungsrückstände entstanden sind, lesen Sie auch Abrechnung bleibt liegen: Rückstände aufarbeiten.
Typische Fragen aus dem Praxisalltag
- Sind die erbrachten Leistungen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert?
- Wer kontrolliert vor der Abrechnung offene oder unklare Positionen?
- Welche Informationen fehlen aus dem Behandlungszimmer?
- Wer bespricht wiederkehrende Fehler mit dem Team und verfolgt Verbesserungen?
Wie Praxispotenzial unterstützt
Praxispotenzial übernimmt nach Vereinbarung die externe zahnärztliche Abrechnung und unterstützt bei Leistungskontrollen. Wir arbeiten remote in der vorhandenen Praxissoftware, prüfen anhand verfügbarer Unterlagen auf Unklarheiten und stimmen offene Fragen mit der Praxis ab. Ob eine Leistung berechnungsfähig ist, hängt immer von der tatsächlich erbrachten Behandlung, ihrer Dokumentation und den geltenden Abrechnungsregeln ab. Wir versprechen deshalb keinen pauschalen Mehrumsatz.
Abrechnung ist nur der Anfang
Wenn Rückfragen immer an denselben Stellen entstehen, liegt die Ursache häufig bereits vor der Abrechnung: bei Zuständigkeiten, Dokumentationswegen oder fehlenden Übergaben. Deshalb betrachten wir auf Wunsch auch diese Abläufe und unterstützen mit unabhängigen Teamgesprächen.
Häufige Fragen
Kann eine externe Kontrolle Honorarverluste verhindern?
Eine strukturierte Kontrolle kann auffällige Lücken früh sichtbar machen. Ob und in welchem Umfang sich ein wirtschaftlicher Effekt ergibt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Muss die Praxis ihre Software wechseln?
Nein. Wir arbeiten nach Vereinbarung remote mit der bereits eingesetzten und von uns unterstützten Praxissoftware.
Ist das eine Abrechnungsprüfung für bereits abgeschlossene Behandlungen?
Der genaue Prüfumfang hängt vom Auftrag und den verfügbaren Unterlagen ab. Wir klären im Erstgespräch, welche Leistungen und Zeiträume sinnvoll überprüft werden können.
Sie möchten wissen, wo in Ihrer Praxis Abrechnungs- oder Dokumentationslücken entstehen? Fragen Sie eine unverbindliche Prüfung an.
Passend dazu: Zahnärztliche Abrechnung auslagern und Kosten externer Abrechnung.

